Da mit den Krankenkassen noch keine Einigung über die Vergütung der Meningokokken-B-Impfung erzielt wurde, erfolgt diese in Bayern wie bisher als Kostenerstattung der Krankenkassen. Dies bedeutet, dass die Impfung auf Privatrezept rezeptiert wird, die Eltern den Impfstoff in der Apotheke kaufen, und im Nachgang die Kostenerstattung seitens der Krankenkasse durch Einreichen des Rezeptes beantragen müssen.…
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