Krankschreibungen sind ab 1. April nicht mehr telefonisch möglich. Die Corona-Sonderregelung, nach der Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten konnten, ist seit 31.03.2023 ausgelaufen.

Dies bedeutet, dass Patienten, die ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen, wieder persönlich in die Praxis zu Anamnese und Untersuchung kommen müssen. Alternativ ist auch eine Krankschreibung über unsere Videosprechstunde möglich.