Krankschreibungen sind ab 1. April nicht mehr telefonisch möglich. Die Corona-Sonderregelung, nach der Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten konnten, ist seit 31.03.2023 ausgelaufen. |
Dies bedeutet, dass Patienten, die ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen, wieder persönlich in die Praxis zu Anamnese und Untersuchung kommen müssen. Alternativ ist auch eine Krankschreibung über unsere Videosprechstunde möglich.