Da mit den Krankenkassen noch keine Einigung über die Vergütung der Meningokokken-B-Impfung erzielt wurde, erfolgt diese in Bayern wie bisher als Kostenerstattung der Krankenkassen. Dies bedeutet, dass die Impfung auf Privatrezept rezeptiert wird, die Eltern den Impfstoff in der Apotheke kaufen, und im Nachgang die Kostenerstattung seitens der Krankenkasse durch Einreichen des Rezeptes beantragen müssen.
Zum Hintergrund: Die STIKO empfiehlt, alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Impfstoff 4CMenB (Bexsero®) zu impfen. Sie empfiehlt den frühzeitigen Beginn der Impfserie. Säuglinge sollen 3 Impfstoffdosen nach dem 2+1 Schema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erhalten. Nachholimpfungen gegen MenB werden bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag empfohlen.